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Fördermöglichkeiten für den Badumbau

Für den Umbau einer Badewanne in eine Dusche kommen verschiedene Fördermöglichkeiten in Betracht. Welche davon für Ihre individuelle Situation tatsächlich greifen, kann nur im konkreten Einzelfall geprüft werden. Die folgenden Informationen geben einen allgemeinen Überblick – eine verbindliche Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Stellen.

Zuschuss der Pflegekasse

Menschen mit anerkanntem Pflegegrad können einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Der Umbau muss der Erleichterung der Pflege oder der Ermöglichung einer möglichst selbstständigen Lebensführung dienen.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt nach Einzelfallprüfung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht in beliebiger Höhe, sondern ist durch gesetzliche Höchstbeträge begrenzt. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann der Betrag unter Umständen höher ausfallen.

KfW-Förderung – altersgerechter Umbau

Die KfW-Bank fördert über das Programm „Altersgerecht Umbauen" (Kredit Nr. 159 oder Investitionszuschuss Nr. 455-B) Maßnahmen, die Barrieren im Wohnraum reduzieren oder den Einbruchschutz verbessern. Der Umbau einer Badewanne in eine Dusche kann darunter fallen, sofern die Maßnahmen bestimmte technische Mindeststandards erfüllen.

Die Förderung ist nicht an einen Pflegegrad gebunden. Sie gilt für selbstgenutztes Wohneigentum ebenso wie für vermietete Wohnungen.

Förderung durch die Länder oder Kommunen

Einige Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme für barrierefreies oder altersgerechtes Wohnen an. Ob es solche Programme im Ostalbkreis oder in Baden-Württemberg speziell für Ihren Fall gibt, sollten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen.

Weitere mögliche Kostenträger

Unter bestimmten Umständen können auch andere Kostenträger beteiligt werden – etwa die Eingliederungshilfe, die Unfallversicherung (nach einem Unfall) oder die private Kranken- bzw. Pflegeversicherung. Jede dieser Stellen hat eigene Voraussetzungen und Antragsverfahren.

Steuerliche Absetzbarkeit

Handwerkerleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Auch für außergewöhnliche Belastungen kommt unter Umständen eine steuerliche Berücksichtigung in Betracht. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.

Wichtige Hinweise

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Beschreiben Sie Ihre Situation – wir prüfen, ob eine Vermittlung an einen unabhängigen Fachbetrieb im Ostalbkreis möglich ist.

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